Mieten Sie Ihren Motorradanhänger ab Pratteln bei Basel. Sie finden uns 1 Minute ab Autobahnausfahrt Liestal oder Pratteln. Unkomplizerte und handliche Anhänger mit Auffahrrampe.
Preise ab Pratteln
1 Tag 80.- (Di-Fr) / Sa 100.- (Samstagmiete; Abholung Freitag ab 16.00h -18:30h)
2 Tage 125.-
3 Tage 175.-
4 Tage 200.-
5 Tage 220.-
6 Tage 240.-
1 Weekend (Fr vor 18.30 abholen, Nutzung SA/SO, Mo bis 10h zurück) 140.-
1 Woche 250.-
2 Wochen 390.-
3 Wochen 490.-
Keine Abholungen am Samstag und Montag / Rückgabe möglich täglich möglich.
Beschreibung
Nutzlast 570kg Max Totalgewicht 750kg geeignet zum Transport von 1 bis max 3 Motarrädern (3 Crosstöffs / 2 normale Motorräder nebeneinander oder 1 Motorrad Zentral) 7-Pol-Stecker
Allgemeine Geschäfts und Mietbedingungen (AGB)
1. Haftung des Mieters
Der Mieter haftet für jeden Schaden an dem vermieteten Anhänger, der auf ein schuldhaftes Verhalten des Mieters zurückzuführen ist. Der Mieter stellt den Vermieter im Innenverhältnis von jeglicher Inanspruchnahme durch Dritte, die beim Betrieb des Anhängers durch den Mieter einen Schaden erlitten haben, voll umfänglich frei. Im Falle eines Schadens, bei dem der vermietete Anhänger beschädigt oder zerstört worden ist, haftet der Mieter auch für den dem Vermieter während der Dauer der Reparatur oder der Ersatzbeschaffung des Anhängers entstehenden Mietausfalls.
2. Schäden am Fahrzeug
Reparaturen darf der Mieter nur nach Absprache mit dem Vermieter ausführen lassen. Ohne Absprache oder absprachewidrig vorgenommene Veränderungen am Anhänger werden von einer Fachwerkstatt behoben. Die dabei anfallenden Kosten werden dem Mieter in Rechnung gestellt. Verlorene FZ-Dokumente werden mit 100.- Sfr verrechnet.
3. Besondere Pflichten des Mieters
Der Mieter verpflichtet sich den Anhänger pfleglich zu behandeln und in dem Zustand zurückzugeben wie er übernommen wurde. Der Anhänger ist gegen Diebstahl zu sichern.
Bei Diebstahl haftet der Mieter mit einer Pauschale von 2500.- Sfr für Wiederbeschaffungs- und Umtriebskosten.
Nie hecklastig beladen! Zulässige Achslasten; 1. Achse 750kg, Nutzlast; 570kg, Deichsellast 50kg, gemäß Fahrzeugausweis einhalten. Die Fahrweise ist den Witterungsbedingungen anzupassen. Hohe Windstärken, Windböen, Glatteis etc. können zu Unfällen führen. Max. 100km/h! Verstellen der Haltebügel durch den Mieter ist wenn nötig erlaubt. Es werden zwei 13er Schlüssel benötigt. Die Grundeinstellung aller drei Haltebügel für die Vorderräder ist immer zur Deichsel hin gesehen auf den vordersten 4 Befestigungen und auf maximale Lastlänge eingestellt.
Bei Rückgabe müssen alle 3 Bügel wieder auf dieser Grundposition montiert sein. Sollte dies nicht der Fall sein, wird pro Bügel der durch den Vermieter zurückmontiert werden muss, 35.- Sfr in Rechnung gestellt. Für Zurrzeug und Ladesicherung ist der Mieter vollumfänglich verantwortlich und haftbar. Der Vermieter stellt keine Zurrgurten. Es werden auch keine Zurrgurten vermietet. Zur Befestigung der Ladung ausschliesslich die dafür vorgesehenen Zurrpunkte am Anhänger benutzen! Motorräder immer mit 4 für den Motorradtransport geeigneten Ratschen-Zurrgurten sichern. Einmal links und rechts vorne über die Gabelbrücke (nicht am Lenker!). Hinten einmal links und rechts am Rahmen. (Dies ist eine situationsabhängige und baubedingte Empfehlung!) Unsere Anhänger verfügen alle über einen 7-Pol-Stecker, der an ihr Fahrzeug angeschlossen wird. Sollte ihr Fahrzeug über eine 13-Pol-Steckdose verfügen, benötigt Ihr Fahrzeuganschluss ein 13-7 Adapter . Diesen können sie für 15.- Sfr direkt bei uns beziehen. Adapter werden nicht vermietet.
4. Auslandsfahrten
Fahrten in benachbarte europäische Länder sind nur nach vorheriger Absprache mit dem Vermieter möglich. Für Auslandfahrten wird ein Depotgeld von 500.- Sfr fällig. Sie zahlen das Depotgeld in Bar und erhalten dieses, bei regulärer Rückgabe des unbeschädigten Anhängers, respektive ab dem nächsten Arbeitstag an dem unser Geschäft geöffnet ist, wieder in Bar zurück.
5. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder sollte sich in dem Vertrag eine Lücke finden, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen oder zur Ausfüllung der Lücke soll eine angemessene Regelung treten die, soweit rechtlich möglich, dem am nächsten kommt, was die Vertragsabschließenden gewollt haben oder nach dem Sinn und Zweck dieses Vertrages gewollt haben würden, wenn sie den Punkt beachtet hätten.
6. Verspätete Rückgabe / Stornierung von Buchungen
Bei verspäteter Rückgabe wird immer eine Verspätungs-Gebühr von 50 Sfr erhoben.
Zusätzlich wird der Folgetag, resp. am Wochenende das ganze Weekend verrechnet.
Mietausfälle aus Anschlussreservationen, die auf Grund von verspäteter Rückgabe resultieren, werden immer vollumfänglich verrechnet.
Buchungen sind verbindlich, egal ob telefonisch, mündlich, via Onlineformular oder via E-mail reserviert. Der Mietbetrag wird mit der Buchung fällig und ist innert 3 Tagen zu überweisen.
Bei Stornierung gilt folgende Zahlungsregelung; Bei Stornierung von Tages und Weekendmieten ist immer der ganze Betrag fällig. Es gibt keine Rückerstattungen. Bei Stornierung von Wochenmieten bis 10 Arbeitstage vor Abholung bieten wir eine Gutschrift für eine gleichwertige Vermietung an. Unter 10 Arbeitstage vor Abholung gibt es keine Rückerstattung.
Stornierungsgebühren werden bedingungslos eingefordert. Entstehende Mahnkosten werden pro Mahnung mit 25.- Sfr verrechnet und wenn nötig auf dem Rechtsweg eingetrieben. Der Gerichtsstand ist Pratteln / BL